Heizen mit erneuerbaren Energien
NEU! Bis zu 45 % BAFA Zuschuss für Biomasseanlagen MAP-Förderung auch für Anlagen über 100 kW
Heizen mit erneuerbaren Energien wird ab 2020 mit erheblichen Förderzuschüssen belohnt! Förderfähige Kosten: Anschaffungskosten (Biomasseanlagen, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme,…), Kosten für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage, sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen (z. B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung und Installation eines Speichers. Voraussetzungen:
- Hydraulischer Abgleich
- Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW (Scheitholz) bzw. 30 Liter/kW (Hackschnitzel und Pellets)
- Max. € 50.000,- der förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit
Gebäudebestand: 35 % Förderzuschuss bei Heizungstausch im Bestand 45 % Förderzuschuss bei Austausch einer Ölheizung auf eine moderne Biomasseheizung Neubau: 35 % Förderzuschuss bei Anlagen mit Brennwert oder Partikelabscheider
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